Gebäudeenergiegesetz 2024 - Welche Heizungen sind erlaubt?
Seit kurzem gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nun stellt sich die Frage: Welche Heizungen sind noch erlaubt und welche nicht?
Grundsätzlich darf Ihre vorhandene Heizungsanlage in Betrieb bleiben, eine Austauschpflicht für funktionstüchtige Heizungsanlagen gibt es nicht. Die Frage stellt sich also nur bei der Erneuerung einer Heizungsanlage.
Ab 2024 soll jede neu Heizungsanlage zu mind. 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Wärmepumpe erfüllt dies z.B. zu 100%.
Bis 2026 bzw. 2028 (je nach kommunaler Wärmeplanung der Stadt/Gemeinde) dürfen klassische Öl- und Gasheizungsanlagen (Brennwerttechnik) weiterhin eingebaut werden.
Um auch jetzt schon möglichst viele neue Heizungen auf erneuerbare Energien umzustellen, gibt es attraktive Förderungen von 30-70%. Bis 2024 müssen alle Gebäude in Deutschland CO²-neutral beheizt werden.
Gerne stehen Ihnen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema zur Verfügung.