Heizungsprüfung und Hydraulischer Abgleich

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ist zum 01.10.2022 in Kraft getreten.

Heizungsprüfung:

Für Sie als Immobilieneigentümer mit zentraler Erdgaswärmeerzeugung schreibt sie eine Prüfung und Optimierung der Anlage vor. 

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bericht festgehalten. Notwendige Optimierungsmaßnahmen sind bis zum 15. September 2024 durchzuführen. 

Wir führen die geforderte Heizungsprüfung gerne für Sie durch. Sprechen Sie uns an.

Hydraulischer Abgleich:

Abhängig von der Gebäudegröße schreibt die Verordnung einen hydraulischen Abgleich vor. 

Bei Wohngebäuden ab 6 Wohneinheiten muss dieser bis zum 15. September 2024 ausgeführt werden.

Studien zeigen, dass durch einen hydraulischen Abgleich ca. 10-15 % an Energie eingespart werden konnte.

Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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